Alberto Patishtán Gómez

Der Tzotzil-Indígena, Lehrer und Aktivist, aus El Bosque, Chiapas, wurde am 19. Juni 2000 inhaftiert und im Mai 2003 zur Höchststrafe von 60 Jahren verurteilt. Patishtán initiierte damals eine Kampagne gegen die Veruntreuung öffentlicher Mittel durch den damaligen Präsidenten des Landkreises El Bosque, Manuel Gómez Ruiz.
Grundlage der Verurteilung war eine angebliche Beteiligung Patishtáns an einen Hinterhalt auf eine Polizeistreife am 12. Juni 2000, bei der sieben Polizisten getötet wurden. Trotz widersprüchlicher Aussagen der Überlebenden des Angriffs sowie Entlastungen durch andere Zeug*innenaussagen kam Patishtán in das Hochsicherheitsgefängnis ´El Amate` in Cintalapa, Chiapas.
Er schloss sich der am 8. Januar 2008 gegründeten Organisation ´La Voz del Amate` (Die Stimme von Amate) an. Ziel deren Mitglieder ist die Anerkennung ihres Status als politische Gefangene. Sie schlossen sich auch der 2006 von den Zapatistas initiierten ´Otra Campagña` (Andere Kampagne, nun Sexta) an.
Die organisierten Inhaftierten machten wiederholt Misshandlungen der Gefangenen öffentlich und protestieren gegen die Verletzung ihrer Rechte, illegalen Inhaftierungen und unfairen Gerichtsverhandlungen.
Anfang 2008 traten Gefangene mehrerer chiapanekischer Gefängnisse in einen unbefristeten Hungerstreik, darunter auch Alberto Patishtán. Infolge der Ausdehnung des Hungerstreiks, öffentlicher Proteste und Verhandlungen zwischen der chiapanekischen Regierung und Anwält*innen von Menschenrechtsorganisationen wurden 47 Inhaftierte freigelassen, darunter viele Gefangene die sich nicht am Streik beteiligten.
Alberto Patishtán blieb, obwohl sein Fall mit Hilfe des Menschenrechtszentrums Fray Bartolomé de Las Casas 2010 vor die Interamerikanische Menschenrechtskommission kam, weiterhin in Haft.
Im Herbst 2011 beteiligte sich Patishtán erneut an einem Hungerstreik, den er aber aufgrund seiner angeschlagenen Gesundheit nach knapp 40 Tagen erfolglos abbrechen musste. Noch während seines Hungerstreiks wurde Patishtán in ein Hochsicherheitsgefängnis im Bundesstaat Sinaloa (nördliches Mexiko), rd. 2000 km von seiner Heimat entfernt, verlegt, wo er sich in Isolationshaft befand. Ende August 2012 erwirkte die Rechtsprechung des Obersten Mexikanischen Gerichtshofes (gemäß einem Urteil vom 11. Januar 2012 wonach die Verlegung von Strafgefangenen in weit von ihren Heimatort entfernte Gefängnisse gegen Artikel 18 der Verfassung verstößt) und internationale Proteste die Rückverlegung Patishtáns nach Chiapas.
Aufgrund der schlechten medizinischen Versorgung in Haft verlor Patishtán im Herbst 2012 sein Augenlicht und es wurde ein Hirntumor bei ihm diagnostiziert, dessen Folge die Erblindung sein soll, weshalb er in einem Krankenhaus in der Bundeshauptstadt Tuxtla Gutiérrez medizinisch behandelt wurde.
Im Oktober 2012 kündigte der Oberste Mexikanische Gerichtshof die erneute Überprüfung des Falls von Alberto Patishtán an. Am 12. September 2013 wurde aber in letzter gerichtlicher Instanz, in Tuxtla Gutiérrez, die Anerkennung der Unschuld von Alberto Patishtán verweigert. Dadurch blieben als
Am 30.Oktober 2013, wurde Alberto Patishtán, infolge der Reform des mexikanischen Strafgesetzbuches, durch den Präsidenten Enrique Peña Nieto begnadigt, und ist seit dem 31.Oktober 2013 wieder frei.
Damit ist seine Unschuld nach wie vor nicht offiziell anerkannt und das mexikanische UnRechtssystem ist nach wie vor unfähig Gerechtigkeit zu gewährleisten. Viele unschuldig Inhaftiere, v.a. Arme und indigene, bleiben, ohne ein gerechtes Verfahren, hinter Gittern.

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Zusammenfassung des Falls Patishtán auf deutsch: http://albertopatishtan.blogspot.de/2013/04/alberto-patishtan-gomez-politischer.html